Die Rechtsbasis des gewerblichen Buchhalters

Die Dienstleistungen des gewerblichen Buchhalters hat der Gesetzgeber bereits 1981 im Steuerberatungsgesetz geregelt.

Der Einsatz von faiM endet dort, wo der des Steuerberaters beginnt: Bei der steuerlichen Beratung und bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

faiM e.K. | Inna Mrachacz | Geprüfte Bilanzbuchhalterin / IHK 


 Zur Laberau 1 | 94333 Geiselhöring OT Sallach 

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E-Mail: im@faim-office.de


Ich habe zur Kenntnis genommen, dass faiM e.K. Leistungen ausschließlich im Rahmen des § 6 Ziffer 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes anbietet.

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